Das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium haben Tschechien mit Ausnahme der Aussiger Region (Ústecký) und der Mährisch-Schlesischen Region (Moravskloslezský) auf die Liste der Covid19-Risikogebiete gesetzt.
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Tschechische Republik
Tschechien: große Teile als Corona-Risikogebiet eingestuft
Quelle: IHK Dresden


