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Tschechische Republik

Tschechische Republik - Änderungen des Raumplanungs- und Baurechts ab 1. Januar 2018


Das tschechische Bau- und Raumplanungsrecht hat durch das Gesetz 225/2017 Sb. über die Änderung des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. zahlreiche Änderungen erfahren.

Wichtige Neuerung ist die Beteiligung der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber von öffentlichen Infrastrukturen an den geplanten Änderungen der Raumplanungsordnung.

Bei jedem Bauvorhaben muss die Zustimmung des Eigentümers eingeholt und der Baudokumentation beigefügt werden. Das kann zum Beispiel bei einem Bauvorhaben der Fall sein, bei dem der Antragssteller nicht der Eigentümer ist oder eine Dienstbarkeit auf dem Gebäude oder Grundstück lastet.

Quelle: GTAI