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Türkei

Türkei - Neues Gesetz baut Bürokratie im GmbH-Recht und Handelsverkehr ab


Das neue Gesetz Nr. 7099 steht seit dem 12. Februar 2018 im türkischen Amtsblatt und ist mittlerweile in Kraft getreten. Seine offizielle Bezeichnung lautet Gesetz über die Änderung einiger Gesetze zur Verbesserung der Investitionsbedingungen

Verbesserung der Investitionsbedingungen meint vor allem den Abbau von Bürokratie. Dieser Abbau wird dadurch bewirkt, indem einige Formvorschriften gestrichen wurden, die eine notarielle Beurkundung handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge vorsahen. 

  • Änderungen des Handelsgesetzbuchs
  • Weitere Gesetzesänderungen

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Quelle: Gtai