Der ukrainische Zollkodex wurde in Bezug auf die Zollanmeldung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 geändert. Nun können auch ausländische Importeure ihre Ware anmelden.
Betroffen von der Änderung sind die Vorschriften des Abschnitts XXI Absatz 61 des Zollkodex der Ukraine: "Über die obligatorische Registrierung von nicht ansässigen Personen". Bisher konnten nur Personen, die in der Ukraine ihren Wohnsitz haben, eine Zollanmeldung abgeben. Nun können das auch "nicht ansässige Personen".
Wer genau dazu zählt erfahren Sie auf der verlinkten Seite der GTAI. Bitte folgen Sie dem Link.


