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Ukraine

Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones


Das ukrainische Finanzministerium verlangt ab sofort IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones. 

Das Finanzministerium hat die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen für Smartphones und Mobiltelefone geändert. Grundlage ist die Anordnung Nr. 380 vom 13.07.2026. Künftig wird eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch abgefertigt, wenn zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern eingereicht wird. 

Die Änderung betrifft Waren der HS-Codes 

  • 8517 13 00 00 (Smartphones) und 
  • 8517 14 00 00 (andere Telefone für Mobilfunknetze).

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem verlinkten Artikel. 

Quelle: GTAI