Die ukrainische Regierung gab die Einstellung der Schutzmaßnahmenuntersuchung am 4. September 2020 bekannt. Besondere Maßnahmen wurden nicht getroffen.
Die Untersuchung leitete die "Interdepartementale Kommission zum internationalen Handel" der Ukraine auf Grundlage des Gesetzes "Über die Anwendung besonderer Maßnahmen für die Einfuhr in die Ukraine" am 2. Dezember 2019 ein.
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