direkte Bereichesauswahl

Ukraine

Ukraine - Neues Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung


(GTAI) In der Ukraine ist am 17. Juni 2018 das neue Gesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ in Kraft getreten. Es sind zahlreiche Neuerungen zu beachten. Diese sollen einen modernen Rechtsrahmen schaffen und der Verbesserung des Investitionsklimas dienen.

Es handelt sich um das erste separate GmbH-Gesetz, bislang waren Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Gesetz „Über Wirtschaftsgesellschaften“ (ukrainisch: Закон про господарські товариства, Nr. 1576-XII vom 19.September 1991, Art. 50 ff.) geregelt.

Das neue GmbH-Gesetz (ukrainisch: Закон України про товариства з обмеженою та додатковою відповідальністю, Gesetz Nr. 2275-VIII vom 6. Februar 2018) beinhaltet 56 Artikel und Übergangsbestimmungen.

Die neuen Bestimmungen lassen den Abschluss von Gesellschaftervereinbarungen (ukrainisch: „kорпоративний договір“, siehe Art. 7) ausdrücklich zu. Solche Regelungen der Gesellschafterverhältnisse, etwa hinsichtlich der Ausübung oder Nichtausübung von bestimmten Gesellschafterrechten, waren bislang nach ukrainischem Recht nicht möglich. Dies hatte zur Folge, dass für den Abschluss von Gesellschaftervereinbarungen mit ausländischen Anteilseignern eine ausländische Rechtsordnung herangezogen werden musste (etwa auf der Ebene der ausländischen Holding-Gesellschaft).

Bitte lesen Sie den Artikel zu Ende durch folgen des Links.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest