Ein zusätzlicher Steuermechanismus soll den Konsum von Zucker und Süßungsmitteln in der Ukraine reduzieren.
Gemäß dem entsprechenden Gesetzentwurf Nr. 9032 wird vorgeschlagen, Wasser (einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser) mit Zusatz von Zucker, anderen Süßstoffen oder Aromastoffen in die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren aufzunehmen.
Der Verbrauchssteuersatz soll 10 Griwna (0,25 Euro) pro 25 Gramm/l Zucker oder Süßungsmittel betragen.
Vorläufig soll jedoch zunächst ein Steuersatz von 5 Grwina festgesetzt werden. Dieser soll bis einschließlich 31. Dezember 2023, jedoch nicht vor dem Datum der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine, gelten.
Die entsprechende Verbrauchsteuer wird den kommunalen Haushalten gutgeschrieben.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der GTAI. Bitte folgen Sie dem Link, vielen Dank.


