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Ukraine

Ukrainisches Exportverbot für Holz ist rechtswidrig


Die Europäische Kommission erklärte in einem unabhängigen Panel-Urteil das von der Ukraine beschlossene Exportverbot für Holz für rechtswidrig. 

Im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine wurde ein Streitbeilegungsgremium eingerichtet.

Dieses entschied nun, dass das ukrainische Exportverbot für unverarbeitetes Holz nicht mit dem Assoziierungsabkommen vereinbar ist. Folglich wird nun erwartet, dass die Ukraine das Exportverbot so bald wie möglich beendet. Diese Feststellung schließt den ersten EU-Handelsstreit im Rahmen eines bilateralen Abkommens ab.

Lesen Sie mehr dazu im verlinkten Artikel.

Quelle: GTAI