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Russland

Umsatzsteuererhöhung - Konsequenzen in der Praxis


Der Umsatzsteuersatz wird ab dem 1. Januar 2019 gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 303-FZ vom 3. August 2018 wieder von 18 auf 20 Prozent erhöht. Eine Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 10 Prozent ist in dem obengenannten Gesetz nicht vorgesehen.

Lesen Sie mehr, u.a. zu Vorauszahlungen, Reverse-Charge und Warenrückgabe, in der Eilmeldung von Rödl & Partner, Moskau.

Quelle: Rödl & Partner