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Ungarn

Umsatzsteuerrecht geändert


In Ungarn ist einneues Umsatzsteuergesetz in Kraft getreten. Es unterscheidet sich nichtnur in der Struktur und Logistik von dem alten Umsatzsteuergesetz,sondern beinhaltet zudem wesentliche Änderungen in zentralen Bereichen.Sie betreffen sowohl Einkaufs- als auch Verkaufsgeschäfte. Zu beachtenist, dass frühere Auskünfte der Steuerverwaltung zu Rechtsvorschriften,die geändert wurden, Ihre Aussagekraft verlieren. Das gilt auch fürVerlautbarungen der Steuerverwaltung sowie für die Rechtssprechung.Während bisher nur Finanzinstitutionen eine Organschaft bilden konnten,wird nunmehr die Errichtung einer umsatzsteuerlichen Oganschaft füralle in Ungarn ansässigen, verbundenen Unternehmen ermöglicht. Auchinländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen können Mitgliedder Organschaft sein. Alle Mitglieder einer Organschaft bilden ausumsatzsteuerlicher Sicht einen einzigen Steuerpflichtigen. Innerhalbder Organschaft erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen sind alsinterne Geschäftsvorfälle nicht steuerbar. Das neue Umsatzsteuergesetzräumt zudem die Möglichkeit ein, eine Sammelrechnung auszustellen.Voraussetzung ist jedoch, dass Leistungserbringer undLeistungsempfänger dies vorher schriftlich vereinbaren. DerSteuerpflichtige hat die Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach Erfüllungder Leistung oder nach Erhalt der Anzahlung auszustellen.

Quelle: AusssenWirtschaft - Mai 2008 Ausgabe

Letzte Änderung: 08.05.2008 durch Jacqueline Lehmberg