Die in Deutschland bekannten Gesellschaftstypen sind denen im türkischen Gesellschaftsrecht sehr ähnlich. Die gesetzlichen Einzelheiten unterscheiden sich bei genauerer Betrachtung jedoch erheblich: Da die GmbH (Limited Şirket) und die AG (Anonim Şirket) zu den von ausländischen Investoren bevorzugten und praktikabelsten Gesellschaftsformen gehören, beschränken sich die Ausführungen unten auf diese beiden Gesellschaftstypen.
Lesen Sie hier welche Gründungsformalitäten erfüllt werden müssen. Von den erforderlichen Dokumenten, über die notarielle Beglaubigung bis hin zur Einzahlung des Stammkapitals.


