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Liechtenstein, Schweiz

Update: Ausfuhrbeschränkungen für persönliche Schutzausrüstung


Warenkreis, für den eine Ausfuhrgenehmigungen notwendig ist, wird verringert

Seit dem 15. März 2020 gilt eine Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der Europäischen Union (EU). Diese Maßnahme galt bis zum 25. April 2020.

Die neue Maßnahme gilt ab 26. April 2020 für einen Zeitraum von 30 Tagen.  

Für folgende Waren ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig:

  • Schutzbrillen und Visiere
  • Mund-Nasen-Schutzausrüstung
  • Schutzkleidung

Dazu mehr im verlinkten Artikel.

Quelle: GTAI