Warenkreis, für den eine Ausfuhrgenehmigungen notwendig ist, wird verringert
Seit dem 15. März 2020 gilt eine Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der Europäischen Union (EU). Diese Maßnahme galt bis zum 25. April 2020.
Die neue Maßnahme gilt ab 26. April 2020 für einen Zeitraum von 30 Tagen.
Für folgende Waren ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig:
- Schutzbrillen und Visiere
- Mund-Nasen-Schutzausrüstung
- Schutzkleidung
Dazu mehr im verlinkten Artikel.


