Die U.S. Food and Drug Administration hat im Januar 2015 einen Richtlinienentwurf vorgestellt, der sogenannte "Allgemeine Wellnessprodukte" abgrenzt. Sie unterstehen damit einer weniger strengen Regulierung. Der beabsichtigte Gebrauch sowie ein geringes Risiko für die Sicherheit des Nutzers bilden die beiden maßgeblichen Definitionskriterien. Krankheitsbezogene Produktversprechen sind mit bestimmten Einschränkungen ermöglicht worden. ...
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