Die Einrede der Unzuständigkeit des US-amerikanischen Gerichts für den nicht in den USA ansässigen Beklagten kann zur erfolgreichen Verteidigung einer Produkthaftungsklage führen. Hier hat sich in letzter Zeit eine herstellerfreundliche Tendenz in der US-Rechtsprechung entwickelt. Aber auch bei der Zustellung des Urteils gibt es interessante Möglichkeiten. ...
Für den vollständigen Artikel klicken Sie hier.


