Die US-Zollbehörde hält Produkte, die im Verdacht stehen, in Zwangsarbeit hergestellt zu sein, an der Zollgrenze fest. Auch deutsche Unternehmen können davon betroffen sein.
- Die Zollbehörde Customs and Border Protection hält Produkte zunächst mit sogenannten "Withhold Release Orders" (WRO) zurück, wenn der Verdacht besteht, dass diese durch Zwangsarbeiter hergestellt sind.
- Die CBP informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über ihre Vorgehensweise zur Bekämpfung der Zwangsarbeit in US-Lieferketten.
- Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) definiert den Begriff der Zwangsarbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe bei Nichterfüllung verlangt wird und für die sich die betroffene Person nicht freiwillig zur Verfügung stellt.
- Seit Mai 2020 besteht die "Forced Labor Enforcement Task Force" (FLETF).
- Auch der EU-US-Handels und Technologierat (U.S.-EU Trade and Technology Council) hat das Thema auf der Agenda.
Detailliertere Informationen finden Sie bei untenstehendem Link.


