Seit dem 31.3.2016 muss die Übermittlung der Zollanmeldung für kommerzielle Wareneinfuhren (Entry Summary) ausschließlich via ACE [Automated Commercial Environment] bearbeitet werden. Gleiches gilt für Einfuhren von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, nicht kommerzielle Wareneinfuhren (mit einem Warenwert von unter 2.500 US$), vorübergehende Einfuhren und zollpflichtige Wareneinfuhren im Auftrag der Regierung (insbesondere "Defense Contract Administration Service Region"). ...
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