Kritische Finanzlage vieler US-Firmen / Streitbeilegung vor der Einschaltung teurer Anwälte anstreben
Bei den deutschen Auslandshandelskammern (AHK) in den USA in New York und Chicago, reißen die Anfragen deutscher Unternehmen und Privatpersonen nach Inkassoaufträgen nicht mehr ab. Im Gegenteil, mit zunehmender Konjunkturabkühlung nehmen die Zahlungsausfälle in den USA sogar noch merklich zu. Wenn erst Anwälte und Gerichte von den Parteien bemüht werden, entstehen hohe Kosten. Wurden bei der AHK in New York im vergangenen Jahr 51 diesbezügliche Anfragen bearbeitet, waren es von Januar bis einschließlich September bereits 56. Sollte es bei diesem Tempo bleiben, wäre das ein Zuwachs um 25 bis 30% auf Jahresbasis.
Einen ähnlichen Trend vermeldet die AHK in Chicago. Im Jahre 2008 waren dort 27 Inkassoanfragen und 2009 bis zum Oktober bereits 35 Anfragen zu verzeichnen. Der überwiegende Schwerpunkt liegt bei Anfragen von deutschen Firmen, die Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral ihrer US-Kunden haben. Hinzu kommen einzelne Anfragen, bei denen der Schuldner Privatperson ist. Die Beträge, um die es geht, liegen in der Regel im fünfstelligen Bereich, manchmal aber auch deutlich darüber.
Wird eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung unausweichlich, da seitens des Schuldners selbst nach einer dritten Mahnung und mehreren telefonischen Kontaktaufnahmeversuchen keine Reaktion erfolgt, unterstützen die AHKs bei der Suche nach deutschsprachigen Rechtsanwälten, die auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert und am zuständigen Gerichtsort zugelassen sind.
Für ihre Leistungen berechnen die AHKs eine Grundvergütung und bei erfolgreichem Forderungseinzug eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 5%. Richtig teuer wird es, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Anwälte kennen in den USA im Gegensatz zu Deutschland keine Gebührenordnung mit entsprechenden Tabellen. Abgerechnet wird über Stundensätze oder Pauschalen.
Angesichts der Gebühren für den eigenen Anwalt will jeder Prozessbeginn oder das bewusste Riskieren eines gegnerischen Prozessbeginns gut überlegt sein.
Quelle: NfA 18.11.2009


