Befristete Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf chinesische Waren gelten mit Unterbrechung seit dem Jahr 2020. Ohne weitere Verlängerung würden sie Ende 2022 auslaufen.
Detailliertere Informationen finden Sie bei untenstehendem Link.
Befristete Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf chinesische Waren gelten mit Unterbrechung seit dem Jahr 2020. Ohne weitere Verlängerung würden sie Ende 2022 auslaufen.
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Quelle: GTAI