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USA Produkthaftung


Aktuelle Entwicklungen


Deutsche Unternehmen fürchten bei ihrem USA-Geschäft vor allemdas Produkthaftungsrecht. Es gibt erste Anzeichen einer Entspannung desProdukthaftungsrisikos. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf den ClassAction Fairness Act of 2005, der zwar nicht die materiellenHaftungskriterien, dafür aber das ebenso wichtige Prozessrechtreformiert hat. Erste Urteile zu diesem Gesetz sowie Entscheidungen zusogenannten "Lemon Laws" zeigen aktuelle Tendenzen auf.


Reform durch "Class Action Fairness Act of 2005"
Unternehmentragen bei Produkthaftungsfällen das Risiko, Beklagte einer "classaction" zu sein. Die "class action" ist eine Sammelklage, die es einerVielzahl von Klägern ermöglicht, gemeinsam gegen einen Hersteller oderVerkäufer wegen eines defekten Produkts vorzugehen. Das hatte in derVergangenheit verheerende finanzielle Folgen, weil geschäftstüchtigeKlägeranwälte über Werbeanzeigen im Internet alles daran setzten, soviele Kläger wie möglich für eine Sammelklage zu gewinnen. DerStreitwert solcher Klagen schoss dadurch in die Höhe, was in vielenFällen als Druckmittel ausreichte, um die Hersteller zu einemkostspieligen außergerichtlichen Vergleich zu zwingen. Zusätzlichführten viele Sammelklagen vor einzelstaatlichen Gerichten zuklägerfreundlichen und exorbitant hohen Schadensersatzurteilen.


Der Gesetzgeber änderte deswegen im Jahr 2005 dasZuständigkeitsrecht bei Sammelklagen. Der Class Action Fairness Act of2005 (CAFA) stärkt die Zuständigkeit der Bundesgerichte, die beiSammelklagen nach Expertenmeinung viel ausgewogener alseinzelstaatliche Gerichte entscheiden. Bundesgerichte sind nach 28United States Code (U.S.C.) § 1332 (d) (2) grundsätzlich für sämtlicheSammelklagen zuständig, bei denen der Schaden insgesamt 5 Mio. US$übersteigt und die Gruppe der Geschädigten (class) aus mindestens 100Personen besteht.


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Quelle: bfai


Letzte Änderung: 27.02.2008 durch Stephen Peacock