Am 14.5.14 ist in Mexiko eine Resolution in Kraft getreten, die die Gründungsmodalitäten für Niederlassungen ausländischer Unternehmen vereinfacht. Ausländische Unternehmen (juristische Personen), die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der WTO-Mitgliedsstaaten gegründet wurden, können nun Niederlassungen in Mexiko gründen, ohne dass eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums im Sinne des Art. 17 des mexikanischen Auslandsinvestitionsgesetzes erforderlich ist.


