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Mexiko

Verfahren zur Gründung von Niederlassungen ausländischer Unternehmen vereinfacht


Am 14.5.14 ist in Mexiko eine Resolution in Kraft getreten, die die Gründungsmodalitäten für Niederlassungen ausländischer Unternehmen vereinfacht. Ausländische Unternehmen (juristische Personen), die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der WTO-Mitgliedsstaaten gegründet wurden, können nun Niederlassungen in Mexiko gründen, ohne dass eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums im Sinne des Art. 17 des mexikanischen Auslandsinvestitionsgesetzes erforderlich ist.

Quelle: GTAI - Germany Trade and Invest