Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat ihre Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten an Privatpersonen verschärft. Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten ist künftig an sehr strenge Kriterien geknüpft. Nur für einen eingeschränkten Personenkreis mit bester Bonität dürfen diese Kredite noch angeboten werden. Fremdwährungskredite dürfen zudem nicht mehr endfällig vergeben werden. Auch die Vergabe von endfällige Eurokrediten an Verbraucher muss künftig mit einem von der Finanzmarktaufsicht akzeptierten Tilgungsträger erfolgen.
Die Banken sind zudem verpflichtet, eine Strategie zur nachhaltigen Reduzierung der bestehenden Fremdwährungskredite vorzulegen und die Risikoentwicklung laufend zu überwachen. Die Kunden müssen über ihre Möglichkeiten zu Risikobegrenzung und Alternativangebote informiert werden.
Die erweiterten Standards stellen keine rechtsverbindliche Verordnung dar, sondern sind eine strenge Empfehlung der Finanzmarktaufsicht.


