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Finnland

Verjährungsvorschriften im finnischen Recht


Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Vorschriften über die Verjährung sind zwingendes Recht, von ihnen darf nicht zum Nachteil des Schuldners abgewichen werden.Den vollständigen Artikel erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Quelle: gtai