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Vereinigte Arabische Emirate

Verlängerung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/ VAE


Das im Jahr 1996 zwischen Deutschland und den VAEabgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vonEinkommens- und Vermögenssteuern sowie zur Belebung derwirtschaftlichen Beziehungen (Doppelbesteuerungsabkommen) wird nach 10jähriger Laufzeit am 10. August diesen Jahres außer Kraft treten.Ursprünglich plante das deutsche Finanzministerium keine Verlängerungder bestehenden Vereinbarungen. Es waren Neuverhandlungen für Herbstdieses Jahres angesetzt und die Regelungen desDoppelbesteuerungsabkommen sollten bis zum 31. Dezember 2006übergangsweise gelten. In einer Verhandlungsrunde im Juni zwischenDeutschland und den VAE wurde nunmehr überraschend die Verlängerung desAbkommens um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 beschlossen.
Mondia Newsletter 4.7.06


Letzte Änderung: 04.07.2006 durch Klaus Bleibaum