Wer als Berufspendler Tschechiens Grenze weiterhin überqueren will, um im Umkreis von bis zu 100 Kilometern in Deutschland oder Österreich einer Tätigkeit nachzugehen, darf nicht mehr täglich pendeln. Vielmehr muss er sich ab dem 26. März 2020 in diesen Ländern für mehrere Wochen eine Unterkunft suchen. Das sagte Innenminister Jan Hamáček nach der Kabinettsitzung am 23. März 2020. Er empfahl einen Zeitraum von drei Wochen und baut dabei auf die Bereitschaft der Arbeitgeber, den tschechischen Arbeitnehmern behilflich zu sein. Nach der Rückkehr in die Heimat müssen sich diese in eine zweiwöchige Quarantäne begeben, die strikt kontrolliert werden soll. Das Risiko des Pendelns soll dadurch aus gesundheitlicher Sicht so gering wie möglich gehalten werden.
Tschechische Republik
Verschärfte Regeln für Grenzpendler
Quelle: GTAI


