Am 12. März 2020 hat die slowenische Regierung COVID-19 als Epidemie eingestuft und den Notstand ausgerufen. Im nachfolgenden Link finden Sie Informationen zu den Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung, die dadurch naturgemäß nicht mehr gewährleistet ist.
Aus dem Inhalt:
- Vertragliche Klauseln über „höhere Gewalt“
- Das Merkmal „höhere Gewalt“ im Obligationengesetzbuch
- Gerichtspraxis und Lehre
- Gesetzliche Bestimmungen zum Leistungsstörungsrecht
- Clausula rebus sic stantibus


