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Slowenien

Vertragswesen im Pandemie-Umfeld


Am 12. März 2020 hat die slowenische Regierung COVID-19 als Epidemie eingestuft und den Notstand ausgerufen. Im nachfolgenden Link finden Sie Informationen zu den Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung, die dadurch naturgemäß nicht mehr gewährleistet ist.

 Aus dem Inhalt:

  • Vertragliche Klauseln über „höhere Gewalt“
  • Das Merkmal „höhere Gewalt“ im Obligationengesetzbuch
  • Gerichtspraxis und Lehre
  • Gesetzliche Bestimmungen zum Leistungsstörungsrecht
  • Clausula rebus sic stantibus

Quelle: GTAI