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Russland

Verzicht auf Endabnehmereinbindung


Der Bund hat entschieden, zukünftig auf das Erfordernis einer Einbindung des russischen Importeurs/Endabnehmers bei Finanzkrediten zugunsten russischer Banken zu verzichten. Aufgrund negativer Erfahrungen nach der russischen Finanzkrise Ende der 90er Jahre hatte der Bund bei Deckungen für Finanzkredite an russische Banken zur Auflage gemacht, dass der russische Besteller bzw. Endabnehmer in den Schuldendienst eingebunden wird. Dies erfolgte seither im Wesentlichen durch die Einbindung in Form eines „Surety Bonds“. In den letzten Jahren hatte sich die Situation im russischen Bankensektor verbessert, so dass auf Basis festgelegter Kriterien verschiedene Banken bereits von der Endabnehmereinbindung befreit wurden. Mittlerweile geht der Ausschuss nicht mehr von systemischen Insolvenzrisiken russischer Banken aus, so dass die Verpflichtung zur Endabnehmereinbindung aufgehoben werden konnte.

Quelle: Aussenhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V.