Präsident Russlands unterzeichnete die Verordnung Nr. 791, nach der die Geltung der Verordnung Nr. 274 vom März 2020 bis zum 15. Juni 2021 verlängert wird. Folglich werden alle abgelaufenen Dokumente ausländischer Staatsangehörigen bis zu diesem Datum ihre Gütltigkeit behalten. Es betrifft fast alle Dokumente, die die Ausländer zum Aufenthalt in Russland befähigen: Visen, Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Ausweise der am staatlichen Umsiedlungsprogramm beteiligten Personen, Flüchtlingsausweise, Asyldokumente, Migrationskarten sowie Wohnsitz- und Migrationsregistrierungen.
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