Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan – Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr
Zum 17.6.2012 müssen Warensendungen, die in das Zollgebiet der drei Länder verbracht werden, vorab angemeldet werden. Das gilt vorerst nur für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden. Diese Entscheidung hat die Kommission der Zollunion im Dezember letzten Jahres getroffen.
Die neue Regelung betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem. Zollbroker) und andere Wirtschaftsbeteiligte. Sie müssen zukünftig erforderliche Sicherheitsdaten spätestens zwei Stunden vor Eintreffen der Waren übermitteln.
Die zuständige Zollstelle eines der Mitgliedsländer der Zollunion führt innerhalb von zwei Stunden nach dem Übermitteln der Daten eine angemessene Risikoanalyse durch. Anschließend, nach dem Eintreffen der Waren, vergleicht der Zollbeamte die eingegangenen Vorabangaben mit den Informationen aus Begleitdokumenten und entscheidet über die Freigabe der Waren. Wie der russische Zoll auf seiner Internetpräsenz verspricht, soll das Anmeldeverfahren dank der Vorabanmeldung maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen.


