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Kambodscha

Vorübergehende Rücknahme von Präferenzzöllen ab 12.08.2020: Die EU informiert über die vorübergehende Rücknahme von Präferenzzöllen


Die EU informiert über die vorübergehende Rücknahme von Präferenzzöllen bei der Einfuhr bestimmter Waren in die EU mit Ursprung Kambodscha ab dem 12. August 2020. Mit Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/550 der Kommission vom 12. Februar 2020, Amtsblatt EU L 127/1 vom 22. April 2020, hat die Europäische Kommission eine Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 hinsichtlich der vorübergehenden Rücknahme von Präferenzregelungen für bestimmte Waren mit Ursprung im Königreich Kambodscha bekanntgegeben. Die vorübergehende Rücknahme gemäß Art. 1 Abs. 1 und 2 gilt nicht für Einfuhren von Waren, die sich am 12. August 2020 bereits auf dem Weg in die Union befinden, sofern der Bestimmungsort dieser Waren nicht geändert werden kann. In diesem Fall ist ein Nachweis in Form eines Frachtbriefs erforderlich. Diese Verordnung gilt ab dem 12. August 2020. Unter nachfolgendem Link erhalten Sie den kompletten Artikel:

Quelle: GTAI