Noch immer kein einheitliches GrundbuchrechtVon Wolfram Rehbock KIEW (Dow Jones)Als Achillesferse für Direktinvestitionen in der Ukraine erweist sichimmer wieder das Immobilienrecht. Insbesondere sind davon diejenigenbetroffen, die in diesem sich rasant entwickelnden Markt mit derzeitunglaublichen Renditen ein Immobilienportfolio aufbauen, aber auchjene, die in Betriebseinrichtungen wie Produktionsgebäude undBetriebsgelände investieren. Die Frage nach einem einheitlichen,geordneten und übersichtlichen Grundbuchrecht muss immer noch negativbeantwortet werden. Die Absichten des Gesetzgebers zur Einrichtungeines einheitlichen Immobilienregisters sind noch nicht umgesetzt. Sowird Eigentum an Gebäuden, an Grund und Boden sowie Belastungen immernoch in getrennten Registern erfasst. Dies sowie die für Ausländer imSinne des Bodengesetzbuches bestehenden Erwerbsbeschränkungen bei nichtlandwirtschaftlich genutztem Grund und Boden machen eine Investition indiesem Bereich regelmäßig schwierig und zeitaufwändig. In der Praxissetzen sich daher immer stärker "Share-deals" durch, über die Anteilean so genannten Special-Purpose-Vehicles (SPV) veräußert werden, diebereits Inhaber von Immobilienrechten sind. Das macht Umregistrierungender Immobilienrechte entbehrlich und die bestehendenErwerbsbeschränkungen greifen ins Leere. Dafür ist eine Prüfung des SPVnotwendig. Neben dem Immobilienrecht nehmen M&A-Transaktionen einenbreiten Raum in der Rechtspraxis ein. Die geltende Gesetzgebung derUkraine in diesem Bereich unterscheidet sich erheblich vom europäischenRecht und zeichnet sich vor allem durch einen Mangel an speziellenGesetzen aus. Deshalb stützen sich die entsprechenden Transaktionenüberwiegend auf die Rechtspraxis. So verläuft zum Beispiel dieUmwandlung über ein Verfahren, das einer Liquidation bei gleichzeitigerNeugründung gleichkommt. Zudem ist zu beachten, dass bei der Übernahmewesentlicher Geschäftsanteile wegen der niedrigen Schwellenwerte fastunvermeidlich eine Genehmigung durch die ukrainische Kartellbehördenotwendig ist. Beim Aktienerwerb ist zudem eine gesonderte Genehmigungder Kommission für Wertpapiere und Aktienmärkte erforderlich. In derRegel ist vor einer Transaktion zudem eine Analyse der rechtlichen,finanzwirtschaftlichen und technischen Situation durchzuführen, wobeiinsbesondere die Kenntnis der nationalen Normen von Bedeutung ist. Nurvorsichtig, aber von zunehmendem Interesse werden sowohl seitens deröffentlichen Hand als auch seitens ausländischer InvestorenMöglichkeiten zur Verwirklichung vonPrivate-Public-Partnership-Projekten geprüft und teils auch schonverwirklicht. Der rechtliche Rahmen wird im Wesentlichen durch dasKonzessionsrecht, Vergaberecht und das Privatisierungsrecht gebildet.Derzeit wird zudem eine Gesetzesinitiative vorbereitet, die einenwirtschaftlichen Betrieb von Fernstraßen durch private Betreibergewährleisten soll. Quelle:NfA/Dow Jones News GmbH 8.12.2006


