Für manche Rechtsgeschäfte ist in Tschechien neben derEinschaltung eines Rechtsanwaltes auch ein Notar zwingend notwendig.Wann ein Notar erforderlich ist, wie die Vergütung festgesetzt wird undwie geeignete Notare oder Rechtsanwälte in Tschechien gesucht werdenkönnen beschreibt ein Artikel in der Ausgabe 03-04/2006 von "Wirtschaftund Handel in der Tschechischen Republik", dem zweimonatlich vomTschechischen Industrie- und Handelsministerium herausgegebenenMagazin:
Nach Angaben der Tschechischen Anwaltskammer (Ceská advokátníkomora) gibt es in der Tschechischen Republik fast 8 000 Rechtsanwälte.Beabsichtigt ein ausländischer Geschäftspartner, auf dem Gebiet derTschechischen Republik unternehmerisch tätig zu werden, ist esangebracht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der ihm nicht nur inschwierigen Geschäftsbeziehungen zur Seite steht, sondern ihm auch beiformellen und Prozessfragen hilft. Eine notarielle Niederschrift istbeispielsweise bei jedem Gründungsvertrag einer Gesellschaft mitbeschränkter Haftung notwendig, aber auch bei einer Reihehandelsrechtlicher Vorgänge ein unverzichtbares Muss.
Sollten Sie einen Rechtsvertreter suchen, versuchen Sie es über dasPortal der Tschechischen Anwaltskammer (Ceská advokátní komora, auf derdeutschen Unterseite Stichwort "Suche"), wo Sie einen Rechtsanwalt nachdem Tätigkeitsfeld oder auch nach der Region finden können.
Der Durchschnitts-Stundensatz eines Rechtsanwalts bewegt sich inden größeren Städten um die 1000 CZK (ca. 33,60 Euro). In Prag sind dieSätze erheblich höher; sie liegen zwischen 2 500 und 3 000 CZK (etwa100 Euro).
Die Stundenvergütung ist die häufigste von Privatpersonen gewählteVariante. Firmen wird empfohlen, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren.Im Zusammenhang mit Rechtsdiensten findet man jedoch auchaußervertragliche Gebühren, für die sog. Rechtsanwaltstarife genaufestgelegt sind. Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn Rechtsanwaltsbürosihren Stammkunden Nachlässe zwischen 10 und 30 Prozent gewähren.
In einigen Fällen werden Sie unbedingt notarielle Dienstleistungenin Anspruch nehmen müssen. Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wendensollen, dann ziehen Sie die Notarkammer der Tschechischen Republik zuRate, die aus acht Regionalkammern und der in Prag ansässigen Kammerfür den Bezirk Mittelböhmen besteht. Nähere Informationen finden Siebei dem Mitteleuropäischen Notarregister (Stichwort "Notarverzeichnis")und der Notarkammer (Stichwort "Kontakty na notáre").
Bei der Immobilienübertragung sowie bei einem Pfandvertrag undeinem Eintrag in das Pfandregister ist die Einschaltung eines Notarserforderlich: Pfandverträge gehören zu den Möglichkeiten zurAbsicherung der Forderungen eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner.Als Pfand können Immobilien, bewegliche Sachen und andereEigentumsrechte dienen. Zur Ausfertigung eines solchen Pfandvertragsist die Form einer notariellen Niederschrift erforderlich und dasPfandrecht wird durch Eintragung in das von der Notarkammer derTschechischen Republik geführte Pfandregister rechtswirksam. Für dieEintragung sorgt der Notar.
Hinweise auf Gesetzblätter und internationale Verträge derTschechischen Republik finden sich hier (Stichwort "Collection ofActs"), sowie notwendige Informationen über das Recht in derTschechischen Republik im Rechts-Informationssystem (in tschechischerSprache).
Ausführlichere Informationen zu Rechtsdienstleistungen in derTschechischen Republik gibt die Ausgabe 03-04/2006 (Seiten 32-33) desMagazins " Wirtschaft und Handel in der Tschechischen Republik". DiesePublikation (insges. 36 Seiten, 3,1 MB) kann kostenfrei heruntergeladenwerden von der Internet-Seite des Tschechischen Ministeriums fürIndustrie und Handel.
Die IHK Hannover benennt Ihnen gern hier ansässige Rechts- oderAußenwirtschaftsberater mit Kenntnissen im tschechischenWirtschaftsrecht oder mit Marktkenntnissen und vermittelt zudem ersteInformationen für eine Geschäftstätigkeit in Tschechien.Ansprechpartner: Reinhard Wagner, Tel. (0511) 3107-339.
Reinhard Wagner, wagner@hannover.ihk.de
Eingestellt von Nicole Fahlbusch
Nach Angaben der Tschechischen Anwaltskammer (Ceská advokátníkomora) gibt es in der Tschechischen Republik fast 8 000 Rechtsanwälte.Beabsichtigt ein ausländischer Geschäftspartner, auf dem Gebiet derTschechischen Republik unternehmerisch tätig zu werden, ist esangebracht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der ihm nicht nur inschwierigen Geschäftsbeziehungen zur Seite steht, sondern ihm auch beiformellen und Prozessfragen hilft. Eine notarielle Niederschrift istbeispielsweise bei jedem Gründungsvertrag einer Gesellschaft mitbeschränkter Haftung notwendig, aber auch bei einer Reihehandelsrechtlicher Vorgänge ein unverzichtbares Muss.
Sollten Sie einen Rechtsvertreter suchen, versuchen Sie es über dasPortal der Tschechischen Anwaltskammer (Ceská advokátní komora, auf derdeutschen Unterseite Stichwort "Suche"), wo Sie einen Rechtsanwalt nachdem Tätigkeitsfeld oder auch nach der Region finden können.
Der Durchschnitts-Stundensatz eines Rechtsanwalts bewegt sich inden größeren Städten um die 1000 CZK (ca. 33,60 Euro). In Prag sind dieSätze erheblich höher; sie liegen zwischen 2 500 und 3 000 CZK (etwa100 Euro).
Die Stundenvergütung ist die häufigste von Privatpersonen gewählteVariante. Firmen wird empfohlen, einen Pauschalbetrag zu vereinbaren.Im Zusammenhang mit Rechtsdiensten findet man jedoch auchaußervertragliche Gebühren, für die sog. Rechtsanwaltstarife genaufestgelegt sind. Es ist nichts Ungewöhnliches, wenn Rechtsanwaltsbürosihren Stammkunden Nachlässe zwischen 10 und 30 Prozent gewähren.
In einigen Fällen werden Sie unbedingt notarielle Dienstleistungenin Anspruch nehmen müssen. Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wendensollen, dann ziehen Sie die Notarkammer der Tschechischen Republik zuRate, die aus acht Regionalkammern und der in Prag ansässigen Kammerfür den Bezirk Mittelböhmen besteht. Nähere Informationen finden Siebei dem Mitteleuropäischen Notarregister (Stichwort "Notarverzeichnis")und der Notarkammer (Stichwort "Kontakty na notáre").
Bei der Immobilienübertragung sowie bei einem Pfandvertrag undeinem Eintrag in das Pfandregister ist die Einschaltung eines Notarserforderlich: Pfandverträge gehören zu den Möglichkeiten zurAbsicherung der Forderungen eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner.Als Pfand können Immobilien, bewegliche Sachen und andereEigentumsrechte dienen. Zur Ausfertigung eines solchen Pfandvertragsist die Form einer notariellen Niederschrift erforderlich und dasPfandrecht wird durch Eintragung in das von der Notarkammer derTschechischen Republik geführte Pfandregister rechtswirksam. Für dieEintragung sorgt der Notar.
Hinweise auf Gesetzblätter und internationale Verträge derTschechischen Republik finden sich hier (Stichwort "Collection ofActs"), sowie notwendige Informationen über das Recht in derTschechischen Republik im Rechts-Informationssystem (in tschechischerSprache).
Ausführlichere Informationen zu Rechtsdienstleistungen in derTschechischen Republik gibt die Ausgabe 03-04/2006 (Seiten 32-33) desMagazins " Wirtschaft und Handel in der Tschechischen Republik". DiesePublikation (insges. 36 Seiten, 3,1 MB) kann kostenfrei heruntergeladenwerden von der Internet-Seite des Tschechischen Ministeriums fürIndustrie und Handel.
Die IHK Hannover benennt Ihnen gern hier ansässige Rechts- oderAußenwirtschaftsberater mit Kenntnissen im tschechischenWirtschaftsrecht oder mit Marktkenntnissen und vermittelt zudem ersteInformationen für eine Geschäftstätigkeit in Tschechien.Ansprechpartner: Reinhard Wagner, Tel. (0511) 3107-339.
Reinhard Wagner, wagner@hannover.ihk.de
Eingestellt von Nicole Fahlbusch
Letzte Änderung: 31.08.2006 durch Arno Bach


