Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die Europäischen Union wird ab dem 1. Juli 2023 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt, d.h. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die vom ermächtigten Ausführer ausgefertigten Erklärungen auf der Rechnung sind dann nicht mehr gültig, um Zollpräferenzen zu beantragen
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