Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Marokko Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse bis zum 31. Dezember 2011 zugestimmt.
*International - länderübergreifend
Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus Marokko
Quelle: IHK zu Düsseldorf


