Unternehmen in Griechenland können, ab dem 06.08.2016 nach Genehmigung der kontoführenden Bank, Beträge i.H. von bis zu 350.000,- EURO pro Tag in das Ausland überweisen. Nach erfolgter Genehmigung durch die Bank, muss die Überweisung innerhalb von 12 Tagen erfolgen.
Zudem wurde der Schwellenwert für Zahlungen, die ohne Sondergenehmigung ausgeführt werden können auf 30.000,- EURO angehoben.
Eine weitere Lockerung wird viele griechische Internetnutzer erfreuen. Es können nun wieder Artikel aus den Bereichen Bekleidung, Haushaltsgeräten, Videospiele und Kosmetika auf ausländischen Webseiten geordert werden. Weiterhin verboten sind Käufe von Kunstwerken, Schmuck sowie Internet-Glücksspiele und Wohlfahrtszahlungen, außer diese werden im eigenen Land abgewickelt.


