Eine erste Gruppe von WTO-Staaten hat am 1. Oktober 2011 das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) unterzeichnet. Das ACTA Handelsabkommen gegen Fälschung und Piraterie etabliert weltweite Standards bei der Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheber-rechtsverletzungen. Als Erstunterzeichner des ACTA traten dabei in Erscheinung: Australien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Staaten. Die EU muss für die Unterzeichnung zunächst noch in einem internen Genehmigungsverfahren grünes Licht u.a. vom Europäischen Parlament einholen. Neben der EU nahmen noch Mexiko und die Schweiz als weite-re ACTA-Verhandlungsparteien ebenfalls wegen noch ausstehender innerstaatlicher Genehmigungen nur als Beobachter an der Unterzeichnungszeremonie in Tokio teil.
Mehr Informationen stehen unter dem Link zur Einsicht bereit bereit oder können bei Nina Strobel, Tel. 0211 3557-227, E-Mail: strobel@duesseldorf.ihk.de angefordert werden.


