Ab 1. Oktober 2012 ist die neue Instruktion Nr. 138-I der Bank Russlands „Über das Verfahren zur Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, die mit der Durchführung von Devisentransaktionen verbunden sind, durch Ansässige und Nichtansässige bei bevollmächtigten Banken, das Verfahren zur Erstellung von Geschäftspässen sowie das Verfahren zur Erfassung von Devisentransaktionen durch bevollmächtigte Banken und zur Kontrolle deren Durchführung“ („Instruktion Nr. 138-I“) in Kraft getreten.
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