direkte Bereichesauswahl

Griechenland

Wirtschaftsführer Griechenland


20. Der Sanierungsprozess von Unternehmen nach griechischem Recht

Dorotheos Samoladas & Antonis Katsigiannis

SARANTITIS 9 Anagnostopoulou str.Athens 106 73Tel.: +30-210-3670400Fax +30-210-3621595http://www.sarantitis.com

20.1 Das Konsolidierungsverfahren

20.1.1 Allgemein

Durch die Vorschriften der §§ 12, 13 und 14 des Gesetzes 4013/2011 wurde das sechste Kapitel "Vergleichsverfahren" (§§ 99 bis 106 des Konkursgesetzbuches) durch ein neues Kapitel mit dem Titel "Konsolidierungsverfahren in der Vorinsolvenz " (§§ 99 bis 106 des Konkursgesetzbuches) ersetzt. Die betreffenden Vorschriften bilden den Rahmen für ein Vorinsolvenzverfahren zur Rettung von Unternehmen, um vor allem in der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation Unternehmen zu konsolidieren und deren Betrieb fortzusetzen, die zwar aufgrund ihrer Überschuldung Liquiditätsprobleme haben, jedoch aufgrund ihres Gegenstands im unternehmerischen Sinne lebensfähig sind.

Mit dem Konsolidierungsverfahren wird zunächst der Zweck verfolgt, den Betrieb des Unternehmens vor dem Eintritt der Konkursphase, die gleichzeitig eine automatische Wertminderung des Unternehmens bedeutet, fortzusetzen, sowie sowohl im Unternehmen selbst als auch in anderen kooperierenden Unternehmen (Lieferanten, Handelsvertreter usw.) Arbeitsplätze zu retten, den immateriellen Wert des Unternehmens aufrechtzuerhalten, die Produktionstätigkeit nicht zu unterbrechen und Voraussetzungen für das Anlocken von Investoren zu schaffen.

Hauptmerkmal des Konsolidierungsverfahrens ist dessen kollektiver Charakter, d.h. das Unternehmen soll mit Hilfe einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dessen Gläubigern (ohne dass deren kollektive Befriedigung Schaden davon trägt) aufrechterhalten, verwertet, umstrukturiert und wiederaufgebaut werden.

Quelle: www.gtai.de