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Frankreich

Wirtschaftsprüfer in Frankreich


Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers (Commissaire aux Comptes) für eine französische Gesellschaft kann verpflichtend oder fakultativ sein.
In Frankreich ist die Bestellung des Wirtschaftsprüfers von der Bilanzsumme, dem Umsatz vor Steuern sowie der Zahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr abhängig.

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Quelle: Kanzlei Epp & Kühl