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Kroatien

Zahlreiche Steueränderungen in 2013


Kroatien startet 2013 mit zahlreichen Steueränderungen

Entlastungen für Touristiksparte / Kfz-Besteuerung wird umgestellt

Zagreb (gtai) - Im Vorfeld des anstehenden EU-Beitritts hat Kroatien bereits zum Jahresbeginn 2013 den Mindestmehrwertsteuersatz von 0% auf 5% angehoben. Zum Zurückdrängen der Schattenwirtschaft müssen Registrierkassen für den Bargeldverkehr nachgerüstet werden. Den Unternehmenssektor unterstützen sollen neue Maßgaben für die MwSt-Registrierung sowie die Steuerbefreiung für reinvestierte Gewinne. Im Laufe von 2013 erfolgt eine weitere Angleichung der Verbrauchsteuern an EU-Richtlinien.

Kroatien hat Anfang 2013 und damit sechs Monate vor dem geplanten EU-Beitritt sein Mehrwertsteuersystem mit EU-Vorgaben harmonisiert. Gemäß dem novellierten Mehrwertsteuergesetz (Zakon o izmjeni i dopuni Zakona o porezu na dodanu vrijednost; Amtsblatt Narodne Novine (NN) 136/2012) gilt seit Anfang 2013 ein neuer Mindestsatz von 5% anstelle des bisherigen Satzes von 0%, und zwar für Brot, Milch, Lehrbücher, Fachliteratur und Wissenschaftsmagazine. Mit 5% werden zudem die von der staatlichen Krankenkasse HZZO erstatteten, rezeptpflichtigen Arzneimittel und orthopädische Hilfen sowie Kinotickets versteuert.

Darüber hinaus wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt, wonach alle bis zum 31. Mai 2013 "vorübergehend" nach Kroatien eingeführten Boote und Yachten anstatt zum Regelsteuersatz von 25% mit 5% nachversteuert werden können. Ebenfalls zum Jahresanfang sind einige Bestimmungen des im Frühjahr 2012 novellierten Mehrwertsteuergesetzes (Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o porezu na dodanu vrijednost; Amtsblatt NN 22/2012) in Kraft getreten: So wird für Restaurant- und Gaststättenangebote ein ermäßigter Steuersatz von 10% (bis dahin 25%) erhoben, der die Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Fremdenverkehrs gegenüber den Mittelmeerkonkurrenten stärken soll. Günstiger versteuert werden dabei die Zubereitung von Speisen sowie der Ausschank von alkoholfreien Getränken, Bier und Wein. Noch offen ist, ob Catering-Dienstleistungen davon ausgenommen sind. Der 10%-Satz gilt schon länger für Übernachtungen und somit nunmehr für das gesamte Angebot des Hotelsektors sowie auch der Privatpensionen.

Relevant für die Tourismuswirtschaft ist auch die Anhebung des Schwellenwertes für die Mehrwertsteuerregistrierung. Dieser ist Anfang 2013 von 85.000 Kuna (Wechselkurs am 23.1.13: 1 Euro=7,57 Kuna) auf 230.000 Kuna gestiegen. Typische Familienbetriebe der Branche fallen dadurch unter vereinfachte Besteuerungsregeln. Dies soll der Schattenwirtschaft entgegenwirken und für diese Kleinanbieter Anreize schaffen, auch dann noch Gäste aufzunehmen, wenn sich ihr Umsatz der 85.000 Kuna-Grenze nähert. Im Durchschnitt erzielt ein privater Anbieter aus der Vermietung von Zimmern und Appartements im Jahr nur registrierte Einnahmen von rund 35.000 K. An der Bettenkapazität im Land haben die Kleinanbieter einen Anteil von knapp 50%, an den Gesamteinnahmen der Branche sind sie mit ihren offiziellen Einnahmen von annähernd 400 Mio. Euro nur zu knapp einem Fünfzehntel beteiligt. Etwa gleich viel dürften sie am Fiskus vorbei verdienen. Zusammen mit Campingplätzen dominieren die Zimmervermieter das touristische Angebot in Kroatien.

In Kraft getreten ist zu Jahresbeginn in der Körperschaftsteuer die Steuerfreiheit für reinvestierte Gewinne entsprechend dem schon im Frühjahr 2012 geänderten Steuergesetzes ( HYPERLINK "http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2012_02_22_571.html" t "ispis" Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o porezu na dobit; Amtsblatt NN 22/2012). Aufgehoben wurde mit Wirkung von Anfang 2013 das Luxussteuergesetz (Zakon o prestanku vazenja Zakona o posebnom porezu na luksuzne proizvode; NN 143/2012), und die bisherige Verbrauchsteuer auf Luxuswaren von 30% (Schmuck, Pelzwaren, Uhren, Feuerwaffen) wird nicht mehr erhoben.

Nach dem sogenannten Fiskalisierungsgesetz (Zakon o fiskalizaciji u prometu gotovinom; NN 133/2012) müssen von Jahresanfang bis Mitte 2013 schrittweise landesweit alle Registrierkassen nachgerüstet werden, damit die Finanzämter erstmals einen Überblick über den Bargeldverkehr bekommen und Steuern eintreiben können. Zunächst müssen alle großen und mittelständischen Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommen sowie auch alle im Beherbergungs- und Gaststättensektor tätigen Betriebe, die gleichzeitig durch den MwSt-Satz von nur 10% entlastet werden. Anfang April 2013 folgen dann kleine Groß- und Einzelhändler sowie die freien Berufe und zur Jahresmitte alle übrigen Sparten mit Bargeldumsätzen.

Im Laufe von 2013 sollen weitere Steuern an das EU-Regelwerk angepasst werden. Änderungen des Gesetzes über die Verbrauchssteuern auf Tabak und Energieträger sind ins Parlament eingebracht. Angenommen hat das Kabinett eine Neufassung des Gesetzes zur Sondersteuer auf Kfz, die noch im ersten Quartal 2013 vom Parlament verabschiedet werden soll. Es bringt eine komplette Befreiung von der CO2-Besteuerung für Pkw, deren Dieselmotor bis zu 85 Gramm CO2 pro km ausstößt. Für Benzinmotoren liegt die Grenze bei 90 g/km. Stark erhöhen - und zwar progressiv - wird sich die Steuerlast für Wagen mit einem Ausstoß von mehr als 130 bis 140 g/km. Die Gesamtbelastung durch die Sondersteuer hängt - neben der am CO2-Ausstoß orientierten Abgabe - zusätzlich noch vom Fahrzeugwert und vom Hubraum des Motors ab.

Für Wagen mit Hybridantrieb und Wagen der neuen Schadstoffklasse Euro6 sind Sonderregelungen vorgesehen. Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass bei Neuwagenkäufen Umweltschutzbelangen größere Beachtung geschenkt wird. Ferner will die Regierung Einfluss darauf nehmen, wie sich der Import von Gebrauchtwagen nach dem EU-Beitritt Kroatiens entwickelt: Der Import von "Dreckschleudern" und teuren Fahrzeugen mit hohem Verbrauch soll unattraktiv gemacht werden.

Steuervergünstigungen für Firmenwagen sind schon 2012 zurückgenommen worden. Eine weitgehende Steuerbefreiung wird es für leichte Nutzfahrzeuge ("Lieferwagen") geben, die ausschließlich für Firmenzwecke eingesetzt werden. Kroatien wird mit seiner Gesamtbelastung von Pkw-Käufen nach dem EU-Beitritt Mitte 2013 in der "Spitzengruppe" aller EU-Länder zu finden sein. Letztere wird aber weiterhin von Dänemark angeführt. Gleichzeitig sind die Netto-Preise für Neuwagen in Kroatien vergleichsweise niedrig. Das Land ist - anders als Slowenien (Renault und künftig auch Daimler) sowie Serbien (Fiat) - kein Pkw-Produktionsstandort großer ausländischer Konzerne.

Alle Gesetze sind in kroatischer Sprache auf der Internetseite des Amtsblattes unter http://narodne-novine.nn.hr aufrufbar.

Quelle: gtai.de