Die Reformierung des russischen Gesellschaftsrechts schreitet voran. Am 29. Juni 2015 wurden neue Regelungen verabschiedet, durch welche die Staatsduma noch vor der Sommerpause die Spezialgesetze im Gesellschaftsrecht an das bereits reformierte Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation angepasst hat. So wurde insbesondere das Föderale Gesetz Nr. 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“ umfassend reformiert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:
- Öffentliche und nichtöffentliche Aktiengesellschaften
- Verwendung einer Mustersatzung
- Gesellschaftervereinbarungen
- Durchgriffshaftung
Darüber hinaus sind weitere Änderungen enthalten. Nähere Einzelheiten finden Sie hier
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Dr. Thomas Heidemann |


