Rumänien ist am 1.1.2007 der Europäischen Union (EU)beitreten. Dies hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Zollbereich.Mit diesem Datum entfallen die Zollabwicklungen für Exporte aus der EUnach Rumänien und bei Importen aus Rumänien in die bisherigen Länderder EU. Evt. derzeit noch bestehende Zollsätze entfallen mit diesemDatum ebenfalls, auch für Drittlandswaren, die sich in zollrechtlichfreien Verkehr befinden.
Bestehende Zollverfahren wie z.B. Veredelungsverkehre, CarnetsA.T.A. etc. müssen jedoch ordnungsgemäß erledigt und geschlossenwerden.
Nach dem EU-Beitritt werden Lieferungen zwischen der EU undRumänien wie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw.innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Hier gilt dann dasEU-Umsatzsteuerkontrollverfahren. Damit umsatzsteuerfreie Lieferungendurchgeführt werden können, ist es erforderlich, dass sowohl Lieferantals auch Empfänger über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer ihresLandes verfügen. Wie bei dem Handel mit den bisherigenEU-Mitgliedsländern ist wichtig, vor der Versendung die Gültigkeit derUmsatzsteueridentifikationsnummer zu prüfen. Hierbei ist dasBundeszentralamt für Steuern in Saarlouis behilflich.
Die Vergabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer in Rumänienerfolgt über die lokalen Finanzämter. Anträge können nur von(juristischen) Personen gestellt werden, die in Rumänien bereitsumsatzsteuerrechtlich registriert sind. Die Antragstellung erfolgtmittels vorgeschriebener Formulare, die als Anlage an dieveröffentlichte Verordnung angehängt sind. Die Beantwortung des Antragserfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Beantragung.
Der Aufbau der rumänischen Umsatzsteueridentifikationsnummer wird wie folgt sein:
Bezeichnung der USt-IdNr. in der Landessprache: Codul de inregistrare in scopul de TVA, Abkürzung ist noch nicht bekannt
Länderkennzeichen: RO
Anzahl der weiteren Stellen: zehn, nur Ziffern; Achtung: wenn dieAnzahl der Stellen kleiner 10 ist, sind führende Nullen einzufügen!
Quelle: IHK Pfalz, Kompetenzcenter für Rumänien
Bestehende Zollverfahren wie z.B. Veredelungsverkehre, CarnetsA.T.A. etc. müssen jedoch ordnungsgemäß erledigt und geschlossenwerden.
Nach dem EU-Beitritt werden Lieferungen zwischen der EU undRumänien wie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw.innergemeinschaftlicher Erwerb behandelt. Hier gilt dann dasEU-Umsatzsteuerkontrollverfahren. Damit umsatzsteuerfreie Lieferungendurchgeführt werden können, ist es erforderlich, dass sowohl Lieferantals auch Empfänger über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer ihresLandes verfügen. Wie bei dem Handel mit den bisherigenEU-Mitgliedsländern ist wichtig, vor der Versendung die Gültigkeit derUmsatzsteueridentifikationsnummer zu prüfen. Hierbei ist dasBundeszentralamt für Steuern in Saarlouis behilflich.
Die Vergabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer in Rumänienerfolgt über die lokalen Finanzämter. Anträge können nur von(juristischen) Personen gestellt werden, die in Rumänien bereitsumsatzsteuerrechtlich registriert sind. Die Antragstellung erfolgtmittels vorgeschriebener Formulare, die als Anlage an dieveröffentlichte Verordnung angehängt sind. Die Beantwortung des Antragserfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Beantragung.
Der Aufbau der rumänischen Umsatzsteueridentifikationsnummer wird wie folgt sein:
Bezeichnung der USt-IdNr. in der Landessprache: Codul de inregistrare in scopul de TVA, Abkürzung ist noch nicht bekannt
Länderkennzeichen: RO
Anzahl der weiteren Stellen: zehn, nur Ziffern; Achtung: wenn dieAnzahl der Stellen kleiner 10 ist, sind führende Nullen einzufügen!
Quelle: IHK Pfalz, Kompetenzcenter für Rumänien
Letzte Änderung: 18.01.2007 durch Sofie Quast


