Für folgende Waren ist auch weiterhin eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen:
- Schutzbrillen und Visiere
- Mund-Nasen-Schutzausrüstung
- Schutzkleidung
Weitere Informationen zu dieser Maßnahme, inkl. Erweitungen von Ausnahmen und Gültigkeit finden Sie in beigefügtem Link.


