Für Kraftfahrzeuge, die in der Türkei erstmals zugelassen werden, wird die Zulassungssteuer befristet verdoppelt. Die Steuererhöhung gilt seit dem Tag der Veröffentlichung am 14. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Ausgenommen sind Personen, die durch das Erdbeben den Ehepartner oder einen Angehörigen ersten Grades verloren haben. Ebenso Personen, die den Verlust oder erhebliche eine Beschädigung ihrer Immobilie oder Ihres bisherigen Fahrzeugs erlitten haben. Zur Höhe der regulären Steuersätze siehe Bericht vom 16. Dezember 2022
Türkei
Zusätzliche KFZ-Zulassungssteuer
Quelle: GTAI


