Seitens der sächsischen Regierung wird die Unterbringung tschechischer und polnischer Pendler mit 40 Euro pro Übernachtung gefördert. Für enge Familienangehörige der Mitarbeiter kann ein Zuschuss von 20 Euro pro Nacht beantragt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Tätigkeit in einer systemrelevanten Infrastruktur (siehe Anlage)
Weitere Informationen zu dem Verfahren und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Landesdirektion Sachsen.
Tschechische Republik
Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler
Quelle: IHK Dresden


