Der Freistaat Sachsen hat seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf alle Bereiche der systemrelevanten Infrastruktur erweitert, eine entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett beschlossen.
Die Pauschale von 40,00 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20,00 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Tschechische Republik
Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler erweitert
Quelle: IHK Dresden


