Seit der Gründung der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan werden auf übernationaler Ebene einheitliche „Technische Reglements der Zollunion (TR ZU)“ eingeführt, welche die bisherigen nationalen Zertifizierungsanforderungen und Technische Reglements ersetzen sollen. Bis März 2014 wurden 34 Technische Reglements der Zollunion angenommen, 23 davon sind bereits in Kraft getreten. Die vor Inkrafttreten der TR ZU erteilten Konformitätsnachweise nach nationalen Regeln der Mitgliedsstaaten dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens jedoch bis zu einem im jeweiligen TR festgelegten Ablaufzeitpunkt, verwendet werden. Da diese Übergangsfrist für viele Zertifikate im März 2015 endet, empfiehlt es sich, diese jetzt zu überprüfen und rechtzeitig an die neuen Erfordernisse anzupassen.
Die Veranstaltung informiert exportierende Unternehmen kompakt und aus erster Hand über die aktuellen Anforderungen im Bereich Zertifizierung für Russland und die Zollunion. Sie gibt außerdem praktische Tipps und Empfehlungen.
Ansprechpartnerin: Dr. Andrea Gebauer, Tel.: 0211 3557 300, E-Mail: rkd@duesseldorf.ihk.de


