Der neue Präsident Emmanuel Macron plant umfassende Reformen des französischen Arbeitsrechts.
Viele Bereiche sind betroffen, die für deutsche Unternehmen mit und ohne Niederlassung in Frankreich wichtig und interessant sind, wie z. B. die Obergrenzen bei Verurteilungen zu Schadenersatzzahlungen, Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen, die Vereinfachung von Kündigungsverfahren, die Tätigkeit von Grenzgängern oder Formalitäten bei Entsendungen etc. ...
Die Themen
- Aktueller Überblick über die geplanten Reformen
- Individualarbeitsrecht: Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Kollektives Arbeitsrecht - Betriebsrat, Gewerkschaften
- Entsendung nach Frankreich - Rechtl. Rahmenbedingungen
- Meldepflichten des Arbeitgebers und des Auftraggebers bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich
- Austausch mit Personal- und Arbeitnehmervertretungen
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