Frankreich ist für deutsche Unternehmen der wichtigste Handelspartner innerhalb der EU und ein lukrativer Absatzmarkt für produktbegleitende Dienstleistungen, Bauarbeiten oder sonstige Leistungen. Mit der Umsetzung der RL 2014/ 67 EU sind die administrativen Auflagen für Mitarbeitereinsätze in Frankreich deutlich ausgeweitet worden. Ziel der Auflagen ist die Vermeidung von Sozialdumping innerhalb der EU. Betroffen sind von den Entsendeauflagen zurzeit noch alle Tätigkeiten. Allerdings sollen im Laufe des Jahres 2018 für einige Aktivitäten Erleichterungen geschaffen werden.
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