Frankreich ist für deutsche Unternehmen der wichtigste Handelspartner innerhalb der EU und ein lukrativer Absatzmarkt für produktbegleitende Dienstleistungen, Bauarbeiten oder sonstige Leistungen. Mit der Umsetzung der RL 2014/ 67 EU sind die administrativen Auflagen für Mitarbeitereinsätze in Frankreich deutlich ausgeweitet worden. Ziel der Auflagen ist die Vermeidung von Sozialdumping innerhalb der EU. Der französische Gesetzgeber hat vergleichsweise umfangreiche Entsendeauflagen eingeführt. Das reformierte Entsendegesetz vom 5. September 2018 sieht nun Erleichterungen vor. ...
Für weitere Informationen und Anmeldung klicken Sie bitte auf den Link


